Herzlich Willkommen bei Felgenretter.de!
Wir sind Experten für Felgen, Reifen, Felgeninstandsetzung, Felgenveredelung, Oberflächentechnik und thermische Beschichtungen.
+ Felgeninstandsetzung | |
+ Felgenveredelung | |
+ Lackierung | |
+ Pulverbeschichtung | |
+ Polierarbeiten | |
+ Strahlarbeiten | |
+ Reifenmontage |
Gerne senden wir Ihnen ein Angebot oder eine Empfehlung für die Bearbeitung Ihrer Felgen oder Teile. Anfrage-Formular.
Sie möchten Ihre Felgen veredeln lassen, kennen aber die einzelnen Verfahren noch nicht? Hier finden Sie alle Verfahren im Vergleich
+ Pulverbeschichtung | |
+ Polierarbeiten | |
+ Lackieren |
Als Felgenprüf- und Reparaturzentrum haben wir uns auf Instandsetzung von allen reparablen Felgenschäden spezialisiert: Oberflächenbeschädigungen, Beulen, Höhenschläge, Undichtigkeit und Austausch von defekten Felgenteilen. |
|
Für die Instandsetzung von Glanz-gedrehten Oberflächen haben wir eine Methode entwickelt, die die Instandsetzung einzelner Felgen ermöglicht - ohnen einen deutlichen Unterschied zu den restlichen Felgen. weitere Informationen |
Polierarbeiten für Auto- und Motorradteile:
- Autoteile
- Motorradteile
- Felgen
- andere Teile auf Anfrage
Felgen benötigen - je nach Oberflächenbeschichtung - unterschiedliche Pflege.
Ein falscher Reiniger kann dauerhafte Schäden verursachen.
Wir haben für Sie einige Informationen und Tipps zur Felgenpflege zusammengestellt.
Ausgewählte Pflegeprodukte finden Sie im Felgenretter Shop
Beim Kauf von gebrauchten Felgen sollten Sie beachten, dass bestimmte Beschädigungen nicht reparabel oder sehr kostspielig sind!
Wir haben einige Informationen und Tipps zum Kauf von beschädigten Felgen für Sie zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Durchführung von bestimmten Arten der Felgenreparaturen, wie z.B. der Instandsetzung von deformierten Felgen in Deutschland zwar erlaubt ist aber stets auf Ihr eigenes Risiko erfolgt. Eine TÜV Überprüfung ist hier technisch gar nicht möglich, da die Felge bei der Materialprüfung zerstört werden müsste.
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr zu deratrigen Felgenreparaturen „Der Sonderausschuss*) kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine Reparatur beschädigter Leichtmetallräder grundsätzlich abzulehnen ist. Mit Reparatur sind jegliche Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen und Rückverformungen gemeint. Reparaturen von mehrteiligen Rädern durch Austausch hierfür von den Radherstellern vorgesehenen Teilen, kann unter Beachtung der Montagebedingungen der Radhersteller nicht widersprochen werden. Entsprechend des Beratungsergebnisses vertritt das Bundesministerium die Auffassung, dass die Verwendung von reparierten Leichtmetallrädern unzulässig ist. In der Konsequenz verbietet dieser Sachverhalt den durchführenden Firmen nicht die Reparatur von Rädern, sondern untersagt das Inverkehrbringen von reparierten Leichtmetallrädern in den öffentlichen Straßenverkehr, weil dies als eine nicht kalkulierbare Gefährdung angesehen wird (§ 30 StVZO). Verantwortlich ist der Fahrzeugführer und Fahrzeughalter".